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Worum handelt es sich bei den Vertragsanlagen 1, 2 und 3 und warum kann ich sie nicht direkt einsehen?

Anlage 1: Hierbei handelt es sich um eine Auflistung Deiner Produkte, die wir für Dich vertreiben sollen. Auf diese Anlage können wir uns erst beziehen, wenn Du sie angelegt hast. Diese Anlage brauchen wir mit Vertragsabschluss, damit von vornherein klar ist, wie wir in Deinem Auftrag zu handeln haben.
Anlage 2: Bei dieser Anlage handelt es sich um die Auflistung der Marktplätze auf denen Du über uns Deine Produkte bzw. Marken vertreiben willst. Auch diese Anlage muss mit Vertragsabschluss feststehen, kann jedoch selbstverständlich nachträglich noch erweitert / angepasst werden. 
Anlage 3: Sollten Deine Produkte durch eine beim DPMA oder EUIPO eingetragene Marke geschützt sein, benötigen wir Deine Erlaubnis, um diese Marke zum Zwecke des Vertriebs Deiner Produkte verwenden zu dürfen. Ist eine solche Marke vorhanden, wird ihre Darstellung in der Anlage 3 festgehalten, damit wir genau wissen, welche Marke wir für Deine Produkte benutzen dürfen und müssen.
Im Gegensatz zu den AGB, welche für alle unsere Kunden gelten, müssen die Anlagen individuell an Deine Bedürfnisse und Wünsche angepasst werden. Da wir sie also nicht vorformulieren können, kannst Du sie erst einsehen, nachdem wir den Inhalt der Anlagen mit Dir vereinbart haben.
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