Seit dem 01.01.2019 muss sich jeder Hersteller beim offiziellen Verpackungsregister LUCID im Rahmen eines dualen Systems registrieren, um für den entstehenden Abfall zu bezahlen. Das Verpackungsgesetz definiert dabei generell den Erstinverkehrbringer als “Hersteller”, das nennt sich auch “Herstellerfiktion”. Abhängig vom Einzelfall bedeutet das also, dass Produzenten, Verkäufer, Importeure, (Online-)Versandhändler und andere unter diesen Begriff des “Herstellers” bzw. Erstinverkehrbringers fallen. Dabei kommt es darauf an, wer das Produkt in diesem Sinne erstmalig vertreibt und deshalb kann leider SPACEGOATS diese Lizenzierungspflicht nicht (wie in anderen EU-Ländern) für dich übernehmen.