Die Adresse des Importeurs/ UK-Rep kann bis zum 31. Dezember 2027 auf einem Aufkleber oder in einem Begleitdokument angegeben werden. Begleitdokumente müssen die Ware begleiten, bis sie ihren Endverbraucher erreichen.
Der Name und die Kontaktadresse des UK-Rep müssen klar und lesbar auf dem Produkt oder dessen Verpackung (auch Umverpackung) angegeben werden. Die Schriftart ist nicht vorgegeben und kann selbst gewählt werden. Die Größe der Schrift darf 1,2mm nicht unterschreiten. Falls ein Aufkleber oder Druck auf dem Produkt/ Verpackung nicht praktikabel ist, können diese Informationen in einem Begleitdokument aufgeführt werden.
Ab dem 1. Januar 2028 ist es erforderlich, dass diese Informationen direkt am Produkt angebracht werden. Während der Anpassungsphase können alternative Methoden verwendet werden, die eine Rückverfolgbarkeit des Produkts ermöglichen, z. B. durch Angaben auf Versanddokumenten oder Rechnungen.